Liebe Mitglieder,
im Frühjahr/Sommer 2022 haben wir euch über die Corona-Impfpflicht für TBA und TBL informiert. Damals haben wir bereits darauf hingewiesen, dass die Impfpflicht nur bis 31.12.2022 gilt.
Wir möchten euch hiermit daran erinnern, dass die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ § 20a IfSG am 1. Januar 2023 außer Kraft tritt. Weitere Informationen findet ihr hier:
Viele Grüße
Euer Vorstand