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Taubblindheit

In Deutschland leben nach Schätzung des Deutschen Taubblindenwerk Hannover circa 10.000 Hörsehbehinderte oder Taubblinde. Von Taubblindheit/Hörsehbehinderung wird gesprochen, wenn sowohl eine Schädigung des Sehens als auch des Hörens vorliegt, so dass der Ausfall des einen Sinnes nicht mehr oder nur mangelhaft durch den anderen ausgeglichen werden kann. Die Beeinträchtigung beider Fernsinne hat für die Betroffenen weitreichende Folgen:

  • Einschränkung in seiner freien Bewegungs- und Mobilitätsmöglichkeiten
  • Kommunikationsbarrieren, z.T. auch innerhalb der Gebärdensprachgemeinschaft
  • erschwerter Zugang zu Informationen
  • drohende Isolisation

Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ohne Assistenz oft nicht möglich. Jeder Mensch hat laut UN-Behindertenrechtskonvention ein Recht auf selbstbestimmtes Leben, auf Bildung und lebenslanges Lernen. Auch taubblinde Menschen haben das Recht, ihr Leben aktiv zu gestalten und für sich selbst zu entscheiden. Derzeit ist in Deutschland der Bedarf an Taubblinden-Assistenzen noch nicht gedeckt. Außerdem mangelt es noch an der Umsetzung gesetzlicher Grundlagen, um eine ausreichende Assistenz finanziell sichern zu können.

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