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Finanzierung von Taubblinden-Assistenz

Eine geregelte Bezahlung der Assistenzleistung gibt es derzeit bei Einsätzen im medizinischen Bereich (z.B. Arzt, Therapie, Krankenhaus) und über die Eingliederungshilfe (Teilhabe am Leben in der Gesellschaft).

Seit Mai 2012 gibt es in einigen Bundesländern – NRW und Hamburg (nur AOK), Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Sachsen – eine Vereinbarung zwischen dem TBA-Verband e.V. und den Krankenkassen über Taubblinden-Assistenz bei Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. In dieser Vereinbarung wird geregelt, dass Menschen mit Taubblindheit eine Taubblinden-Assistenz bezahlt bekommen. Taubblinde Menschen in ganz Deutschland haben das Recht, mit Assistenz zum Arzt oder zur Therapie zu gehen. In den übrigen Bundesländern muss das jeder taubblinde Versicherte mit seiner Krankenkasse besprechen. Haben die Krankenkassen Fragen dazu, stehen wir gerne zur Verfügung und klären dabei auf.

Die Kostensätze werden in Anlehnung an die Kommunikationshilfenverordnung (KHV) § 5 (3) in Verbindung mit dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) § 9 (5) ermittelt. Momentan beträgt der Stundensatz 63,75 € (Stand 24.11.22).

Es gibt vier unterschiedliche Kostenträger:

1.) Krankenkassen (KK)

Wer darf mit den KK abrechnen?

  • TBA muss Mitglied im TBA-Verband sein
  • TBA hat die TBA-Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen
  • TBA hat die KK-Schulung besucht
  • TBA sagt dem TBA-Verband, dass sie auf die KK-Liste möchte

Taubblinde Menschen können mit Assistenz zum Arzt oder zur Therapie gehen. Die TBA rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. TBA, die mit den Krankenkassen abrechnen dürfen, sind in unseren TBA-Liste mit diesem Symbol gekennzeichnet:

2.) Sozialamt (EGH= Eingliederungshilfe/PB= Persönliches Budget)
Viele Taubblinde bekommen Eingliederungshilfe (EGH). EGH soll helfen, dass Taubblinde so gut wie möglich selbstbestimmt leben können. Die taubblinde Person stellt einen Antrag beim zuständigen Leistungsträger (meist beim örtlichen oder überörtlichen Sozialhilfeträger). Die unabhängigen Beratungsstellen können dabei helfen. TBA schreiben keinen Antrag für den Taubblinden! Das Amt entscheidet, wie viele Stunden Assistenz der Taubblinde in der Woche bekommt.

Wer darf mit dem Sozialamt abrechnen?
TBA hat die TBA-Qualifizierung erfolgreich abgeschlossen und darf zum üblichen Kostensatz abrechnen.


3.) Honorar privat vom TBL finanziert 

Der TBL handelt mit dem TBA ein Honorar aus, welches sich nach der KHV/ dem JVEG richten sollte und bezahlt es aus seinem privaten Mitteln. Dies geschieht, da keine allgemeine gesetzliche Regelung zur TBA-Finanzierung besteht.

4.) Ehrenamt
Noch immer arbeiten TBA ehrenamtlich oder gegen eine Aufwandsentschädigung, weil die Bezahlung der Assistenzdienstleistung nicht ausreichend gesetzlich geregelt ist.

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