Mitglied werden
Mit einer Mitgliedschaft in unserem Verband unterstützen Sie unsere Arbeit und tragen zur Erreichung der genannten Ziele bei.
Mitglied können werden:
- Einzelpersonen (natürliche Personen), die als Taubblinden-Assistenten tätig sind (aktives Mitglied, mit Stimmrecht)
- Einzelpersonen (natürliche Personen), die sich in der
Qualifizierung zum Taubblinden-Assistenten befinden (passives Mitglied,
ohne Stimmrecht) - Juristische und natürliche Personen, die unseren
Verband inhaltlich und finanziell fördern und unterstützen möchten
(Fördermitglied, ohne Stimmrecht)
Mitglieder erhalten unter anderem:
- Regelmäßig Informationen aus dem Bereich Taubblindheit und Taubblinden-Assistenz
- Ermäßigungen bei Veranstaltungen und Kongressen des TBA-Verbandes.
Sind Sie interessiert?
Bitte lesen Sie (Downloads siehe unten)
- die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
- die Satzung des Verbandes
- die Beitragsordnung (Information über den Jahresbeitrag)
- die Fortbildungsverpflichtung (wichtig bei aktiver Mitgliedschaft)
- die Berufs- und Ehrenordnung von Taubblinden-Assistenten (BEO)
- Mitgliedsantrag ausfüllen
- SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen
- Einverständniserklärung für die Veröffentlichung der Kontaktdaten auf der Homepage an den Verband
- Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme der
Qualifizierung zum TBA oder Nachweis über die Teilnahme an der
Qualifizierungsmaßnahme
Bitte alles an die Mitgliedsverwaltung schicken
(info [at] tba-verband.de)
Aufnahmeordnung ür die Mitgliedschaft im TBA-Verband e.V.
Satzung des Vereins Taubblinden-Assistenten-Verband e.V. (Stand 2023)
Berufs- und Ehrenordnung für Taubblinden-Assistenten/Assistenteninnen (BEO)
Berufs- und Ehrenordnung für Taubblinden-Assistenten/Assistenteninnen (in leichter Sprache)
Regelung zur Fortbildungspflicht des Taubblinen-Assistenten-Verbandes e.V.
Einverständniserklärung zur Datenweitergabe auf www.tba-verband.de