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19.12.2021: Weihnachtsgruß vom TBA-Verband e.V.

    Liebe Mitglieder,liebe Kolleg:innen,liebe Kooperationspartner:innen, dass wir ein weiter von der Pandemie geprägtes Jahr so gut gemeistert haben, verdanken wir Ihnen und Euch! Mit Weitsicht und Spontanität konnten wir gemeinsam die Verbandsarbeit erfolgreich vorantreiben. Jetzt ist es endlich Zeit, sich zurückzulehnen und sich über das Erreichte zu freuen. Wir wünschen Ihnen und Euch MIT ABSTAND das… 

    19.12.2021: 10 Tipps zum Ansprechen einer taubblinden Person

      Die Kompetenzzentrum KSL MSI NRW hat 10 Tipps zum Ansprechen einer taubblinden Person entwickelt und veröffentlicht: https://ksl-msi-nrw.de/de/node/4348?fbclid=IwAR1seSj3vzKQnYrJzs5EQx8dIjXX3e2G9OPs0qJFeD2TLkOZF1v3CyBetRQDruck A4: https://ksl-msi-nrw.de/public/files/ksl/msi/downloads/Miniplakate/KSL-MSi_MiniPl_A4-TBl_CMYK-3mm.pdfDruck A3: https://ksl-msi-nrw.de/public/files/ksl/msi/downloads/Miniplakate/KSL-MSi_MiniPl_A3-TBl_CMYK-3mm.pdf

      14.12.2021: Info: Impfpflicht ab 15.03.2022

        Liebe Mitglieder, der Gesetzentwurf der neuen Koalition vom 06.12.2021 sieht eine Impfpflicht für bestimmte Personengruppen vor.   Wir verstehen es so, dass die Impfpflicht ab 15.03.2022 auch für TBA gilt. Im Gesetzesentwurf steht: „Zu den Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen ambulant betreuen, zählen im Sinne dieser Vorschrift insbesondere:– ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen und… 

        10.12.2021: Durchführung für Corona-Test

          Durchführung für Corona-Test Liebe Mitglieder, mit Sorge beobachten wir, dass die Coronazahlen weiter steigen. Wir alle müssen versuchen, unsere eigene Gesundheit zu schützen. Aber auch die Gesundheit anderer Menschen können und sollen wir schützen. TBA haben engen Kontakt mit TBL, können die Abstands- und Hygieneregeln nicht immer befolgen. Daher möchten wir alle Mitglieder motivieren, regelmäßig… 

          06.12.2021: Info: 3G für TBA im medizinischen Bereich

            Liebe Mitglieder,

            bestimmt habt ihr mitbekommen, dass letzte Woche
            das Infektionsschutzgesetz geändert wurde. Änderungen haben zunächst
            auch Besucher und Begleitpersonen von Patienten betroffen. Wir denken,
            dass mit „Begleitperson“ auch TBA gemeint sind.

            In NRW ist nun klar, dass Begleitpersonen von Patienten nicht nachweisen müssen, aber nicht 3G/2G/2G+. Im Anhang findet ihr dazu einen Text von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

            Quelle: https://coronavirus.nrw/testpflichten-fuer-beschaeftigte-in-praxen-durch-gmk-beschluss-geaendert/

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