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06.12.2021: Info: 3G für TBA im medizinischen Bereich

Liebe Mitglieder,

bestimmt habt ihr mitbekommen, dass letzte Woche
das Infektionsschutzgesetz geändert wurde. Änderungen haben zunächst
auch Besucher und Begleitpersonen von Patienten betroffen. Wir denken,
dass mit „Begleitperson“ auch TBA gemeint sind.

In NRW ist nun klar, dass Begleitpersonen von Patienten nicht nachweisen müssen, aber nicht 3G/2G/2G+. Im Anhang findet ihr dazu einen Text von der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Quelle: https://coronavirus.nrw/testpflichten-fuer-beschaeftigte-in-praxen-durch-gmk-beschluss-geaendert/

Wir nehmen an, dass die diese Regel für Begleitpersonen bundesweit übertragbar ist.:

2021_11_30_TBA_3G_in_Arztpraxen-1

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