Mitglied werden
Mit einer Mitgliedschaft in unserem Verband unterstützen Sie unsere Arbeit und tragen zur Erreichung der genannten Ziele bei.
 Mitglied können werden:
- Einzelpersonen (natürliche Personen), die als Taubblinden-Assistenzen tätig sind (aktives Mitglied, mit Stimmrecht)
 - Einzelpersonen (natürliche Personen), die sich in der
Qualifizierung zu Taubblinden-Assistenzen befinden (passives Mitglied,
mit Stimmrecht) - juristische und natürliche Personen, die unseren
Verband inhaltlich und finanziell fördern und unterstützen möchten
(Fördermitglied, ohne Stimmrecht) 
 Mitglieder erhalten unter anderem:
- regelmäßig Informationen aus dem Bereich Taubblindheit und Taubblinden-Assistenz
 - Ermäßigungen bei Veranstaltungen und Kongressen des TBA-Verbandes.
 
Sind Sie interessiert?
 bitte lesen Sie (Downloads siehe unten)
- die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
 - die Satzung des Verbandes
 - die Beitragsordnung (Information über den Jahresbeitrag)
 - die Fortbildungsverpflichtung (wichtig bei aktiver Mitgliedschaft)
 - die Berufs- und Ehrenordnung von Taubblinden-Assistenzen (BEO)
 
- Mitgliedsantrag ausfüllen
 - SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen
 - Einverständniserklärung für die Veröffentlichung der Kontaktdaten auf der Homepage an den Verband
 - Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme der
Qualifizierung zum TBA oder Nachweis über die Teilnahme an der
Qualifizierungsmaßnahme 
 Bitte alles an die Mitgliedsverwaltung schicken 
 (info [at] tba-verband.de)
 Aufnahmeordnung für die Mitgliedschaft im TBA-Verband e.V.
 Satzung des Vereins Taubblinden-Assistenz-Verband e.V. (Stand 2023)
 Berufs- und Ehrenordnung für Taubblinden-Assistenten/Assistenteninnen (BEO)
 Berufs- und Ehrenordnung für Taubblinden-Assistenten/Assistenteninnen (in leichter Sprache)
 Regelung zur Fortbildungspflicht des Taubblinen-Assistenz-Verbandes e.V.
 Einverständniserklärung zur Datenweitergabe auf www.tba-verband.de