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Taubblinden-
Assistenten-
Verband e.V.
Taubblinden-Assistenten
BRD
DeutschlandBW
Baden-WürttenbergBY
BayernBE
BerlinBB
BrandenburgHB
BremenHH
HamburgHE
HessenMV
Mecklenburg-VorpommernNI
NiedersachsenNW
Nordrhein-WestfalenRP
Rheinland-PfalzSL
SaarlandSN
SachsenST
Sachsen-AnhaltSH
Schleswig-HolsteinTH
ThüringenLUX
LuxemburgA
Österreich- Alle Assistenten, die einen qualifizierten Abschluss nachweisen, dürfen bei Einsätzen der Eingliederungshilfe abrechnen. Dies sind z.B. alle TBA auf dieser Liste.
- Zusätzlich haben viele Assistenten das Symbol
.
Diese TBA dürfen auch mit den Krankenkassen abrechnen.
Seit Mai 2012 gibt es in einigen Bundesländern eine Vereinbarung zwischen dem TBA-Verband e.V. und den Krankenkassen über Taubblinden-Assistenz bei Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. In dieser Vereinbarung wird geregelt, dass Menschen mit Taubblindheit eine Taubblinden-Assistenz bezahlt bekommen.
In folgenden Ländern gibt es diese Vereinbarung schon:
NRW und Hamburg (nur AOK), Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen.
Taubblinde Menschen in ganz Deutschland haben das Recht, mit Assistenz zum Arzt oder zur Therapie zu gehen. In den übrigen Ländern muss das jeder taubblinde Versicherte mit seiner Krankenkasse besprechen. Haben die Krankenkassen Fragen dazu, stehen wir zur Verfügung und klären gerne auf.
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Hier können Sie nach Vor- oder Nachnamen, nach der Postleitzahl oder dem Ort suchen. Geben Sie einfach einen oder mehrere Suchbegriffe ein und finden Sie den oder die gesuchten Assistentinnen bzw. Assistenten. Ansonsten finden Sie die Assistentinnen und -assistenten bei auch den jeweiligen Bundesländern.