Logo des Taubblinden-Assistenten-Verbandes e.V. Der Berufsverband für gehörlose und hörende Taubblinden-Assistenten in Deutschland. Beschreibung des Logos: Dreideminsionale abstrakte Steinfigur; sie zeigt Auge, Nase, Ohr, Mund und Hand.
  

 

 

Taubblinden-Assistenz

 

Ein taubblinder Mensch benötigt Assistenz für die Sicherung der

 

  • Mobilität,      
  • Orientierung und
  • Kommunikation.

 

Assistenz für taubblinde Menschen ist unverzichtbar um den Betroffenen Zugang und Sicherung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und zu gewährleisten.

 

Taubblinden-Assistenten passen sich den Bedürfnissen der Klienten an und kommunizieren mit ihnen in der von ihnen bevorzugten Kommunikationsform. Die wichtigsten Formen sind

 

  • taktiles (abgefühltes) Gebärden,  
  • Lormen (Tastalphabet in der Hand) und
  • Braille (Blindenschrift).

 

Außerdem verfügen sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich Führungstechniken bei der Begleitung taubblinder Menschen.

 

Der Bereich Taubblinden-Assistenz ist ein Arbeitsbereich sowohl für gehörlose und schwerhörige als auch hörende Menschen. Derzeit arbeiten viele Assistenten ehrenamtlich oder gegen eine Aufwandsentschädigung, weil die Bezahlung der Assistenzdienstleistung nicht gesetzlich geregelt ist.

 

Berufs- und Ehrenordnung für Taubblinden-Assistentinnen/Assistenten im PDF-Format.

Berufs- und Ehrenordnung in leichter Sprache für Taubblinden-Assistentinnen/Assistenten im PDF-Format.

 

 

 

 

 

TBA-Verband e.V. Deutschland © 2010 • Impressum