Taubblinden-Assistenz
Ein taubblinder Mensch benötigt Assistenz für die Sicherung der
Mobilität,
Orientierung und
Kommunikation.
Assistenz für taubblinde Menschen ist unverzichtbar um den Betroffenen Zugang und Sicherung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und zu gewährleisten.
Taubblinden-Assistenten passen sich den Bedürfnissen der Klienten an und kommunizieren mit ihnen in der von ihnen bevorzugten Kommunikationsform. Die wichtigsten Formen sind
taktiles (abgefühltes) Gebärden,
Lormen (Tastalphabet in der Hand) und
Braille (Blindenschrift).
Außerdem verfügen sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten bezüglich Führungstechniken bei der Begleitung taubblinder Menschen.
Der Bereich Taubblinden-Assistenz ist ein Arbeitsbereich sowohl für gehörlose und schwerhörige als auch hörende Menschen. Derzeit arbeiten viele Assistenten ehrenamtlich oder gegen eine Aufwandsentschädigung, weil die Bezahlung der Assistenzdienstleistung nicht gesetzlich geregelt ist.
Berufs- und Ehrenordnung für Taubblinden-Assistentinnen/Assistenten im PDF-Format.
Berufs- und Ehrenordnung in leichter Sprache für Taubblinden-Assistentinnen/Assistenten im PDF-Format. |