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TBA-Verband (Taubblinden-Assistenten-Verband) e.V.
Seit Mai 2012 gibt es eine Vereinbarung zwischen dem TBA-Verband e.V. und den Krankenkassen in NRW über Taubblinden-Assistenz bei Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung. In dieser Vereinbarung wird geregelt, dass Menschen mit Taubblindheit eine Taubblinden-Assistenz bezahlt bekommen.
NUR diese Taubblinden-Assistenten werden von den Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt.
Die Liste mit Taubblinden-Assistenten, die über die Kranken- und Pflegeversicherung abrechnen können gibt es in zwei Formate:
Hier im DOC-Format und hier im PDF-Format |